ZFU-Zertifizierung

Du wirst bei uns immer wieder mit dem Begriff ZFU konfrontiert werden. Hier wollen wir dir kurz erklären, was es damit auf sich hat, und warum die ZFU-Zertifizierung nicht nur rechtlich relevant, sondern ein zentraler Qualitätsbestandteil von seriösen Online-Lerhrgängen ist.
Gesetzliche Grundlage
Fernlehrgänge bedürfen laut § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz der Zulassung. Das Gleiche gilt für wesentliche Änderungen zugelassener Fernlehrgänge. Der Vertrieb von Fernlehrgängen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) ist die offizielle Instanz, die über die Zulassung aller Fernlehrgänge entscheidet, die dieser Zulassungspflicht unterliegen. Ohne eine Zulassung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es in Deutschland nicht gestattet, Fernlehrgänge zu vermarkten oder zu bewerben.
Zu den Aufgaben der ZFU gehört die Überprüfung, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entspricht. Dies beinhaltet:
- Prüfung, ob ein Lehrgang methodisch/didaktisch für den Fernunterricht geeignet ist und ob die Ziele des Lehrgangs erreichbar sind.
- Sicherstellung, dass berufsbildende Fernlehrgänge mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften übereinstimmen.
- Überprüfung, ob der Vertrag und die Informationsmaterialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Weiterhin gehören folgende Aufgaben dazu:
- Überprüfung im Abstand von drei Jahren, ob die Zulassungsvoraussetzungen der Fernlehrgänge weiterhin bestehen. Somit stellt sie den Fortbestand im FZ-Verfahren fest.
- Sie hat die Befugnis, über wesentliche Änderungen von bereits zugelassenen Fernlehrgängen zu entscheiden.
Unsere Ausbildungen sind durchweg ZFU zertifiziert oder befinden sich im laufenden Zertifizierungsverfahren.
Qualitative Bewertung
Im Gegensatz zu vielen Zertifizierungen und Wettbewerben, die man sich heute „kaufen“ kann, sind die Überprüfungsregularien der ZFU extrem umfangreich. Die Antragsteller müssen unter anderem Folgendes zur Verfügung stellen (Auszug):
Fachqualifikation:
Hier muss ausführlich die Fachqualifikation der am Erstellungsprozess der Ausbildung beteiligten Personen dargestellt werden.
Lehrmaterialaufstellung inkl. Zugang zur Lehrgangsplattform:
- Sämtliches Videomaterial
- Sämtliche in den Ausbildungen verwendete Dokumentationen, Formulare, Grafiken, sowie ergänzendes Material
- Alle Handouts
Vollständige Lehrgangsplanung mit ausführlicher Dokumentation von:
- Lehrgangszielen
- Zielgruppe
- Didaktischem Ansatz
- Grobzielen der Ausbildungseinheiten
- Umsetzung des didaktischen Ansatzes
- Betreuung
- Evaluation
Vermarktung & Verträge:
- Darlegung aller Vermarktungsmaßnahmen inkl. Zugängen zu den Plattformen
- Sämtliche Ausbildungs-Vertragsunterlagen
- AGB, Kündigungs- und Datenschutzregelung
- Bezahloptionen etc.
Gutachten:
Alle o.g. eingereichten Fragebögen, Formulare und Unterlagen sowie die Angaben zur Fachqualifikation werden abschließend von einem Gutachter/einer Gutachterin überprüft. Das Gutachten enthält eine detaillierte Bewertung der einzelnen Zertifizierungskriterien.
Fazit:
Der Zertifizierungsprozess ist also keineswegs mit dem Ausfüllen eines Formulars erledigt, sondern bedarf eines umfangreichen Nachweises der professionellen Struktur des Lehrgangs. Für uns, aber vor allem die Klienten, ein Aufwand, der sich lohnt, können sie doch sicher sein, dass sie mit ihrem Investment in unsere Ausbildungen kein Risiko eingehen.